Ja, in der Regel benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept), um Physiotherapie in Anspruch zu nehmen. Eine Ausnahme sind Selbstzahlerleistungen oderpräventive Angebote (z. B. Massagen, Personal Training).
Beim ersten Termin bespricht Ihr*e Therapeut*in mit Ihnen die ärztliche Diagnose, Ihre Beschwerden und Ihre Ziele. Danach erfolgt eine Befunderhebung (z. B. Tests zu Beweglichkeit, Kraft, Haltung) ein individueller Behandlungsplan wird erstellt. Das Ziel istes ein vertrautes Umfeld zu schaffen. Wir versuchen, ihren Beschwerden auf dem Grundzugehen. Ziel die Erstellung einen gemeinsamen Therapieansatz an dem wir gemeinsam arbeiten werden!
Eine physiotherapeutische Behandlung dauert in der Regel 15–25 Minuten, abhängig von der Verordnungsart.
Ja: Ihr Rezept/Heilmittelverordnung, evtl. Arztberichte oder Röntgenbilder sowie bequeme Kleidung/Sportschuhe , in denen Sie sich gut bewegen können. Bitte denken Sie an ein Handtuch sowie an eine Kleinigkeit zu trinken!
Hausärzte, Fachärzte (z. B. Orthopäden, Neurologen) sowie Zahnärzte dürfen Heilmittelverordnungen ausstellen.
Damit eine Heilmittelverordnung gültig ist, müssen folgende Punkte enthalten sein:
Ein Rezept muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung begonnen werden.
Fehlende oder falsche Angaben (z. B. fehlende Frequenz oder falsche Diagnose) können dazu führen, dass das Rezept von der Krankenkasse nicht anerkannt wird. Kleine Korrekturen darf die Praxis nach Rücksprache mit dem Arzt vornehmen, größere Änderungen muss der Arzt selbst vornehmen.
Ja, gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung:
10 € Verordnungsgebühr pro
+ 10 % der Behandlungskosten pro Sitzung
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit.
Für eine Zuzahlungsbefreiung halten Sie bitte Rücksprache mit ihrer Krankenkasse.
Ihr Therapeuten nehmen sich ausschließlich Zeit für Sie! Es wäre schade, diese Möglichkeit sich entgehen zu lassen. Um anderen Patienten die Chance zugeben. Bitte ich Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird Ihnen eine Ausfallgebühr (diese richtet sich nach dem verordneten Heilmittel) in Rechnung gestellt.
Bei Verspätung bitte wir Sie uns ausschließlich per Telefon zu verständigen!
Wir versuchen das Bestmögliche Sie beim selben Therapeuten zu terminieren. Bei Krankheitsfälle oder Urlaube könnte der Therapeut variieren.
Das hängt von Ihrer Diagnose ab. Es gibt sogenannte „Regelfallverordnungen“. Sollte nach Abschluss weiterer Bedarf bestehen, kann Ihr Arzt ein Folgerezept ausstellen. Beichronischen oder schweren Erkrankungen kann ein „Langerstverordnungsbedarf“beantragt werden.